Warum gibt es eine Leinenpflicht?
Die Brut- und Setzzeit ist eine besonders sensible Zeit für Wildtiere. In den Frühlingsmonaten bringen viele Tiere ihren Nachwuchs zur Welt und sind daher besonders störanfällig. Freilaufende Hunde können in dieser Zeit grossen Stress verursachen oder sogar zur Gefahr für Jungtiere werden. Die Anwesenheit eines Hundes kann Wildtiere aufschrecken, was zur Trennung von Jungtieren und Muttertieren führen kann. In manchen Fällen kann es sogar dazu kommen, dass die Mutter ihr Jungtier nicht mehr annimmt oder das Jungtier stirbt, weil es keine Nahrung mehr erhält. Auch für den Hund selbst kann es gefährlich werden, wenn er beispielsweise in die Nähe eines aggressiven Wildschweins mit Jungtieren kommt.
Um den Schutz der Wildtiere zu gewährleisten, besteht in vielen Kantonen eine saisonale Leinenpflicht vom 1. April bis zum 31. Juli. 🦌🐾
Leinenpflicht in der Schweiz – was gilt wo? 🇨🇭
Generelle Regelungen
Die Schweiz ist in 26 Kantone unterteilt, die jeweils eigene Regeln zur Hundehaltung festlegen. Eine einheitliche, landesweite Leinenpflicht gibt es nicht. Allerdings gilt in einigen Kantonen während der Brut- und Setzzeit (April bis Juli) eine generelle Leinenpflicht im Wald und an Waldrändern. In einigen Kantonen sind zusätzlich landwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen, da viele Wildtiere ihre Jungtiere in hohen Wiesen oder Feldern verstecken.
Entsprechende Regelungen finden sich – je nach Kanton – sowohl in kantonalen Jagd- und Hundegesetzen als auch in den dazugehörigen Verordnungen.
Besondere kantonale Vorschriften
Je nach Kanton gelten in der Schweiz unterschiedliche Leinenpflichten:
- Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Thurgau, Uri und Solothurn: Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand.
- Zürich und Luzern: Hier gilt die Leinenpflicht im gleichen Zeitraum – zusätzlich auch bis 50 Meter ausserhalb des Waldes.
- Basel-Landschaft: Zusätzlich zur saisonalen Pflicht gibt es eine ganzjährige Leinenpflicht in Wildruhegebieten.
- Freiburg, Genf und Waadt: Leinenpflicht vom 1. April bis 15. Juli in Wäldern. In der Waadt betrifft sie auch angrenzende Wiesen und Waldränder.
- Schaffhausen und Neuenburg: Kürzerer Zeitraum – vom 15. April bis 30. Juni im und nahe dem Wald.
- Obwalden und Nidwalden: In den Wildruhegebieten gilt die Leinenpflicht im Winter und teils bis in den Sommer – je nach Gebiet bis 15. Juni oder 15. Juli.
- Glarus: Hier herrscht ganzjährig Leinenpflicht im Wald und am Waldrand.
- Wallis: Keine generelle Leinenpflicht – sie gilt nur in speziell ausgeschilderten Gebieten.
Was passiert bei Verstössen gegen die Leinenpflicht? ❌
Die Missachtung der gesetzlichen Leinenpflicht kann schwerwiegende Folgen haben. In den meisten Kantonen drohen bei Verstössen Bussgelder ab 50 CHF, in schwerwiegenden Fällen können diese jedoch deutlich höher ausfallen. Falls ein Hund Wildtiere jagt oder verletzt, muss der Hundehalter nicht nur für den Schaden aufkommen, sondern kann in manchen Fällen auch strafrechtlich belangt werden. Mit Busse bis zu 20 000 CHF wird bestraft, wer vorsätzlich und ohne Berechtigung Hunde wildern lässt.
In einigen Kantonen ist es zudem erlaubt, dass Jagdpolizeiorgane wildernde Hunde jederzeit entschädigungslos abschiessen können. Daher ist es unerlässlich, sich über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren und den Hund stets unter Kontrolle zu halten.
Fazit
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